Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2008
- VIII ZR 275/07 -
BGH: Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Fernwärmeanschlusses prinzipiell dulden
Keine unzumutbarer Härte
Wenn Vermieter die Mietwohnung zur Energieeinsparung modernisieren wollen, müssen Mieter dies hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Die Richter gaben einem Vermieter Recht, der die mit einer Gastherme beheizte Wohnung des Mieters an das Fernwärmenetz anschließen wollte, das aus einer Anlage für Kraft-Wärme-Koppelung gespeist wurde.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, zu deren Duldung der
Mieter heizt mit Gasetagenheizung
Die Klägerin nimmt die Beklagte, die eine mit einer Gasetagenheizung ausgestattete Wohnung der Klägerin in Berlin gemietet hat, auf Duldung insbesondere von Bauarbeiten in Anspruch, mit denen das in den 1920-er Jahren erbaute Mehrfamilienhaus an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Das Amtsgericht hatte die Klage insoweit abgewiesen; auf die Berufung der Klägerin hatte das Landgericht die Beklagte zur Duldung der Maßnahme verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Anschluss an mit Kraft-Wärme-Kopplung gespeistes Fernwärmenetz ist Modernisierung zur Einsparung von Energie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei dem Anschluss der Wohnung der Beklagten an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie handelt, die der
Solange keine unzumutbare Härte für den Mieter eintritt, muss dieser die Modernisierung dulden
Der
Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte für die Beklagte hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint. Insbesondere kam eine Unzumutbarkeit unter finanziellem Gesichtspunkt nicht mehr in Betracht, nachdem die Klägerin im Berufungsverfahren auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung nach § 559 BGB verzichtet hatte. Auf eine theoretisch möglich Mieterhöhung nach § 558 BGB unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es im Rahmen der
§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der
Werbung
BGB § 554 Abs. 2 und 3
a) Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.
b) Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2008
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (pm)
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.06.2006
[Aktenzeichen: 109a C 555/05] - Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2007
[Aktenzeichen: 63 S 207/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 1485 GE 2008, 1485 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 667 WuM 2008, 667
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6740
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6740
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.