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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
- VIII ZR 267/09 -
Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses eines Mieters ist kein Kündigungsgrund
Pflichtverletzung erreicht nicht die vom Gesetz für eine Kündigung vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle
Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Beklagte von der Klägerin eine Wohnung in Lüneburg angemietet. Die
Weder ordentliche noch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt
Die dagegen gerichtete Revision der
Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nur bei berechtigtem Interesse des Vermieters zulässig
Der
Obdachlosigkeit des Mieters soll vermieden werden
Zwar verletzt der
Kein wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
Aus den gleichen Erwägungen stellt die unterbliebene Bezahlung der
Erläuterungen
* - § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
…
(3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:
1. …
2. Die
** - § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der
2. …
*** - § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. …
2. …
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der
Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die
…
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Lüneburg, Urteil vom 30.04.2009
[Aktenzeichen: 12 C 636/08] - Landgericht Lüneburg, Urteil vom 16.09.2009
[Aktenzeichen: 6 S 62/09]
Jahrgang: 2010, Seite: 1197 GE 2010, 1197 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 365 IMR 2010, 365 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 1105 MDR 2010, 1105 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2010, Seite: 317 MietRB 2010, 317 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2011, Seite: 29 NJ 2011, 29 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 3020 NJW 2010, 3020 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2010, Seite: 641 NJW-Spezial 2010, 641 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 696 NZM 2010, 696 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 571 WuM 2010, 571 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 16 ZMR 2011, 16
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Dokument-Nr. 9956
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