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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.04.2013
- VIII ZR 245/12 -
Garagenmietvertrag ist unabhängig vom Wohnraummietvertrag kündbar
Bei Vorliegen von zwei Verträgen ist rechtliche Selbstständigkeit beider anzunehmen
Werden zwei separate Mietverträge über eine Garage und eine Wohnung geschlossen, so sind beide rechtlich als selbstständig anzusehen und können getrennt voneinander gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall schlossen die Parteien im Februar 1965 einen
Selbstständige Kündigung des Garagenmietvertrags war zulässig
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der
Tatsächliche Vermutung spricht für rechtliche Selbstständigkeit beider Verträge
Zudem spreche eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit der beiden Verträge, so der Bundesgerichtshof weiter. Dieser Umstand sei dadurch bestätigt worden, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.11.2011
[Aktenzeichen: 33 C 2791/11 (29)] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 2-17 S 111/11]
- Vermieter kann Garage bei getrenntem Mietvertrag kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 251/10]) - BGH: Bei separat vorliegenden Mietverträgen über Wohnung und Stellplatz spricht Vermutung für rechtliche Selbständigkeit beider Verträge
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2021
[Aktenzeichen: VIII ZR 94/20])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 272 INFO M 2013, 272
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Dokument-Nr. 16562
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