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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 223/10 -
Mietminderung auch auf Nebenkosten: Mietminderungsbeträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden
Miete einschließlich aller Nebenkosten ist Bemessungsgrundlage der Mietminderung
Bei der Berechnung der Betriebskosten im Falle geminderter Miete muss der Vermieter die entsprechend der Minderung reduzierten Vorauszahlungsbeträge den ebenfalls um den Mietminderungsbetrag reduzierten Jahresbetrag der zu zahlenden Betriebskosten gegenüberstellen. Betriebskosten müssen genau so wie die Nettomiete um den Minderungsbetrag reduziert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagte im vorliegenden Fall war
Vorauszahlungen sind in ungeminderter Höhe in die Betriebskostenabrechnungen einzustellen
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass trotz der von der Beklagten vorgenommenen Minderung die Vorauszahlungen in ungeminderter Höhe in die Betriebskostenabrechnungen einzustellen seien. Der Senat habe nicht, wie die Revision meine, in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 (VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773) entschieden, dass ein Betrag, den der
Auch der Jahresbetrag der geschuldeten Betriebskosten ist entsprechend des Mietminderungsanspruches zu reduzieren
Da sich die Minderung, soweit sie gerechtfertigt wäre, auf die Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten beziehe, könne erst aufgrund der Jahresabrechnung der
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BGB § 556 Abs. 3
Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st)
- Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.02.2010
[Aktenzeichen: 646 C 405/09] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.08.2010
[Aktenzeichen: 307 S 30/10]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 216 INFO M 2011, 216 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 718 MDR 2011, 718 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 169 MietRB 2011, 169 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 1806 NJW 2011, 1806 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 453 NZM 2011, 453 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 284 WuM 2011, 284 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 625 ZMR 2011, 625
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Dokument-Nr. 13749
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