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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2010
- VIII ZR 123/09 -
BGH zur Wirksamkeit von Klauseln zur Schadensregulierung in Auto-Kaufvertrag
Pauschaler Vorbehalt von Schadenersatz in Vertragsklausel bei Autokauf zulässig
Eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im entschiedenen Fall kaufte die Beklagte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten
"1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
2. Verlangt der
Verkäuferin verlangt vertraglich festgelegten pauschalierten Schadensersatz
Am 15. Januar 2008 trat die Käuferin vom Kaufvertrag zurück. Mit Schreiben vom gleichen Tage bestätigte die
Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens schließt Möglichlkeit des Nachweises, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist, ein
Die dagegen gerichtete Revision der Käuferin ist zurückgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Erläuterungen
* - § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
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5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Mainz, Urteil vom 18.07.2008
[Aktenzeichen: 87 C 53/08] - Landgericht Mainz, Urteil vom 22.04.2009
[Aktenzeichen: 301 S 170/08]
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Dokument-Nr. 9499
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