wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2010
VIII ZR 113/10 -

BGH: Keine Mietminderung möglich, wenn Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt

Mieter ist für Stromversorgung selbst zuständig

Ein Mieter darf die Miete nicht mindern, wenn der Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Die Richter gaben damit der Klage eines Vermieters auf Zahlung rückständiger Mieten in letzter Instanz statt.

Der Mieter hatte zuvor die Miete gekürzt. Begründet hatte er diesen Schritt damit, dass sein Stromversorger die Stromlieferung unterbrochen und den Stromzähler ausgebaut habe. Grund dafür war jedoch, dass der Mieter seine Stromrechnung nicht bezahlt hatte. Nach Zahlung der Rückstände durch den Mieter nahm der Stromversorger die Stromlieferung wieder auf. Der BGH gab dem Mieter insoweit recht, als aufgrund des Zählerausbaus ein Mangel der Wohnung vorgelegen habe. Denn ohne Messeinrichtung habe er keinen Strom beziehen können. Dieser Mangel führe jedoch nicht zu einer Minderung der Miete gemäß § 536 BGB.

Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn Mieter für Mangel verantwortlich ist

Eine Minderung sei ausgeschlossen, wenn ein Mietmangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen sei. Dies sei vorliegend der Fall. Denn dass der Strom aufgrund der Zahlungsrückstände des Mieters gegenüber dem Stromversorger von diesem gesperrt und der Zähler ausgebaut worden seien, berühre ausschließlich das Strombelieferungsverhältnis des Mieters mit seinem Versorger und sei damit seiner Sphäre, nicht der Risikosphäre des Vermieters zuzurechnen.

Werbung

der Leitsatz

BGB § 536 Abs. 1

Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Strom-zählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2011
Quelle: ra-online (we)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2011, Seite: 56
DWW 2011, 56
 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2011, Seite: 261
GE 2011, 261
 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 138
IMR 2011, 138
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 102
MietRB 2011, 102
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 515
NJW-RR 2010, 515
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 193
NJW-Spezial 2011, 193
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 198
NZM 2011, 198
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 97
WuM 2011, 97
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 371
ZMR 2011, 371

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11054 Dokument-Nr. 11054

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11054

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung