Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2005
- VI ZR 70/04 -
Ohne Reparatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist bei Kfz-Teilreparatur die Grenze des Schadensersatzes
Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Sie werden allerdings nur ersetzt, wenn die Reparatur fachgerecht und in dem Umfang gemacht wird, wie es der Sachverständige im Gutachten vorgesehen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger begehrt Ersatz restlichen Sachschadens aus einem
Die Kosten für eine fachgerechte und vollständige
Der Kläger hat sein Fahrzeug mittels einer Teilreparatur in einen fahrbereiten und verkehrstüchtigen Zustand versetzt. Er wollte gegenüber den ersatzpflichtigen Beklagten den Schaden auf der Basis der jeweiligen Sachverständigengutachten abrechnen und verlangten
Das Berufungsgericht (OLG Naumburg) hat Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zugebilligt.
Der VI. Zivilsenat hat die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt, wonach Ersatz von tatsächlich getätigtem Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem
Siehe auch die Parallelentscheidung vom gleichen Tage: BGH, Urt. v. 15.02.2005 - VI ZR 172/04 -
Instanzen:
LG Halle, OLG Naumburg
Werbung
BGB § 249
Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154, 395 ff.).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2005
Quelle: ra-online, BGH
Jahrgang: 2005, Seite: 1108 NJW 2005, 1108 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2005, Seite: 160 NJW-Spezial 2005, 160
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 173
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil173
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.