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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2004
- VI ZR 163/03 -
Verletzung eines Mitschülers durch Feuerwerkskörper während Unterrichtspause: Schüler haftet nicht auf Schadenersatz
Haftungsprivilegierung der schulbezogenen Verletzungshandlung liegt vor
Wird durch das übermütige Verhalten eines Schülers ein Mitschüler während einer Unterrichtspause durch einen Feuerwerkskörper verletzt, so liegt eine schulbezogene Verletzungshandlung vor. Der Schüler haftet daher nur unter der Voraussetzung eines vorsätzlichen Handelns auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht Koblenz wiesen die Klage ab. Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass ein Anspruch auf Schadenersatz wegen der
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Haftungserleichterung
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Berufungsurteil und wies die Revision der Klägerin zurück. Der
Vorliegen einer schulbezogenen Verletzungshandlung
Eine solche sogenannte
Keine eingeschränkte Anwendung der Haftungserleichterung
Da der
Übermütiges Pausenverhalten lag vor
Diese Grundsätze zugrunde gelegt sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zu beanstanden gewesen, so der Bundesgerichtshof schließlich. Für das Vorliegen einer schulbezogenen Verletzungshandlung habe maßgeblich gesprochen, dass sich der
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BGB § 823; SGB VII §§ 105, 106
Verletzt ein Schüler durch einen Feuerwerkskörper, den er während einer Unterrichtspause auf dem Schulhof in Richtung einer Gruppe von Schülern wirft, einen Mitschüler, so kann das als schulbezogen gewertet werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2004, Seite: 1018 FamRZ 2004, 1018 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 876 MDR 2004, 876 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2004, Seite: 882 NJW-RR 2004, 882 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2004, Seite: 343 NZV 2004, 343 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2004, Seite: 307 r+s 2004, 307 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2004, Seite: 789 VersR 2004, 789
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Dokument-Nr. 17255
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