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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 163/17 -
BGH: Wohnungseigentümer muss für im Gemeinschaftseigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen
Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln
Eine Regelung in einer Teilungserklärung, wonach ein Wohnungseigentümer die Bestandteile einer ihm zum ausschließlichen Gebrauch bestimmte Dachterrasse auf eigene Kosten instandzuhalten- und instandzusetzen hat, ist so zu verstehen, dass er die Sanierung auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bestandteile der Terrasse auf eigene Kosten vornehmen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Saarbrücken der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Saarbrücken ab. Es verwies auf § 16 Abs. 2 WEG, wonach Instandsetzungskosten betreffend des Gemeinschaftseigentums von allen Wohnungseigentümern im Verhältnis ihrer Anteile zu tragen sind. Die Regelung in der
Bundesgerichtshof bejaht alleinige Kostentragungspflicht für Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Kläger habe die Kosten der beschlossenen Sanierung aufgrund einer von der Vorschrift des § 16 Abs. 2 WEG abweichenden Bestimmung in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2015
[Aktenzeichen: 42 C 267/14 (10)] - Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017
[Aktenzeichen: 5 S 42/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 986 MDR 2018, 986 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1419 NJW-RR 2018, 1419 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 546 NJW-Spezial 2018, 546 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 953 NZM 2018, 953 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2018, Seite: 532 Rpfleger 2018, 532 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 833 ZMR 2018, 833
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Dokument-Nr. 27711
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