wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2007
KZR 48/05, KZR 14/06 -

Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich

BGH zur Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Rettungsleitstellen in Baden-Württemberg öffentlich-rechtlich tätig werden und deshalb Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung bei der Vermittlung der Einsätze des Rettungsdienstes als Amtshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg zu richten sind.

Zum Rettungsdienst gehören nach baden-württembergischem Landesrecht die Notfallrettung und der Krankentransport. Die Aufgabe der Notfallrettung wird vom Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser-Hilfsdienst und anderen Rettungsdienstorganisationen wahrgenommen. Deren Untergliederungen sind auch Träger der Rettungsdienstleitstellen. Den Krankentransport führen hingegen nicht nur die Rettungsdienstorganisationen, sondern auch andere Krankentransportunternehmen durch.

Die Klägerin betreibt im Bereich Ravensburg ein solches privates Krankentransportunternehmen. Die Beklagte ist Trägerin der für diesen Bereich zuständigen Rettungsleitstelle. Die Klägerin macht geltend, die Beklagte habe sie bei der Zuteilung von Krankentransporten zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes benachteiligt und hat die Beklagte auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung zurückgewiesen. Beide Gerichte haben angenommen, dass der Träger der Rettungsleitstelle bei der Auswahl und Bestimmung des Unternehmens, das einen Krankentransport ausführen soll, als vom Land mit Hoheitsrechten "Beliehener" handele. Deshalb scheide bei der Diskriminierung eines Krankentransportunternehmens durch den Träger der Rettungsleitstelle ein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch, der sich gegen den Träger der Rettungsleitstelle richte, aus. Es komme nur ein Amtshaftungsanspruch gegen das Land in Betracht.

Mit hiesigem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Auch der Bundesgerichtshof hat die Tätigkeit der Rettungsleitstellen als hoheitlich angesehen. Ausschlaggebend hierfür waren die Funktion der Leitstellen, sowohl Notfallrettungs- als auch Krankentransporteinsätze in Baden-Württemberg zu lenken und zu steuern, und die den Rettungsleitstellen hierzu eingeräumten Weisungsbefugnisse. Die Frage, ob das baden-württembergische Landesrecht auch den Notfallrettungseinsatz selbst als hoheitliche Tätigkeit ausgestaltet hat, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen.

In der Parallelsache KZR 14/06, in der ein entsprechender Sachverhalt zur Entscheidung stand, hat der Kartellsenat mit denselben Erwägungen die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 135/07 des BGH vom 25.09.2007

Vorinstanzen:
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 23.11.2004
    [Aktenzeichen: 17 O 497/04]
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 18.08.2006
    [Aktenzeichen: 2 U 25/05]
  • Landgericht Freiburg, Urteil vom 16.02.2004
    [Aktenzeichen: 1 O 124/03]
  • Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2006
    [Aktenzeichen: 4 U 22/04]
Aktuelle Urteile aus dem Kartellrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4894 Dokument-Nr. 4894

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4894

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung