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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
- IV ZR 215/12 -
Anwaltsempfehlung einer Rechtschutzversicherung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems verletzt nicht die freie Anwaltswahl
Bestimmungen zum Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit einer Anwaltsempfehlung zulässig
Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht den finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangt die klagende
Revisionsverfahren zur Durchsetzung des Klageabweisungsbegehrens
Das Landgericht hat die auf Unterlassung und Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten gerichtete Klage abgewiesen, da die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten das Recht des Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl nicht verletzten und keine gravierende Einflussnahme auf seine Auswahlentscheidung vorliege. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht die Beklagte unter anderem dazu verurteilt, die Verwendung der streitgegenständlichen Bestimmungen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu unterlassen. Mit ihrer Revision verfolgt die Beklagte ihr Klageabweisungsbegehren weiter.
BGH: Vertragsgestaltung übt keinen unzulässigen psychischen Druck aus
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass das Recht auf freie Anwaltswahl im Zuge der Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die
BGH: keine Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl
Das Berufungsgericht hat diese richtlinienkonforme Auslegung nicht berücksichtigt und infolgedessen das Recht auf freie Anwaltswahl aus § 127 VVG zu Unrecht als verletzt angesehen. Ebenso wenig wie § 127 VVG berührt das streitgegenständliche
Hinweise zur Rechtslage
Versicherungsvertragsgesetz
§ 127 Freie Anwaltswahl
(1) 1Der
…
§ 129 Abweichende Vereinbarungen
Von den §§ 126 bis 128 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
…
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Bamberg, Urteil vom 08.11.2011
[Aktenzeichen: 1 O 336/10] - Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 3 U 236/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 185 AnwBl 2014, 185 | Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt)
Jahrgang: 2014, Seite: 42 BRAK-Mitt 2014, 42 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2014, Seite: 25 DAR 2014, 25 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 157 MDR 2014, 157 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 630 NJW 2014, 630 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 75 NZV 2014, 75 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2014, Seite: 68 r+s 2014, 68
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Dokument-Nr. 17340
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