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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2013
- II ZR 56/12 -
BGH zur Fortsetzung einer Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats
Rechtschutzbedürftnis entfällt nur, wenn erfolgreiche Wahlanfechtung keine Rechtsfolgen hat
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft entfällt nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Aktionär der beklagten
Klage in den Vorinstanzen erfolglos
Der Kläger hat beantragt, die Beschlüsse der
Beklagte muss Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Stimmverhältnisse darlegen
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage entfällt nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2010
[Aktenzeichen: 32 O 107/08] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012
[Aktenzeichen: 6 U 168/10]
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Dokument-Nr. 15269
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