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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2012
- I ZR 74/11 -
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen
Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin war die
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte gemäß § 10 Abs. 1 BORA
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Beklagten. Er sei gemäß § 10 Abs. 1 BORA nicht verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten
Es ergebe sich zudem aus der Vorschrift keine
Keine Verpflichtung gemäß § 37 a Abs. 1 HGB
Es bestehe nach Auffassung des BGH ebenfalls keine
Keine Verpflichtung gemäß § 5 a Abs. 2 UWG
Eine
Angabe auf Rückseite genügt ohnehin Anforderungen
Nach Ansicht des BGH hätte der Beklagte seiner
Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" nicht erforderlich
Der BGH führte weiterhin aus, dass der Beklagte nach § 10 Abs. 1 BORA nicht dazu verpflichtet sei, durch Verwendung der Begriffe "Kanzlei" und "Zweigstelle" kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhalte. Denn aus der
Ebenso bestehe keine
Keine Verpflichtung zur Angabe des Kanzleistandortes auf den Briefbögen einer Zweigstelle
Außerdem bestehe nach Auffassung des BGH nach § 10 Abs. 1 BORA keine
Schließlich bestehe auch keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Erfurt, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 7 O 2036/09] - Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 30.03.2011
[Aktenzeichen: 2 U 569/10]
Jahrgang: 2013, Seite: 69 AnwBl 2013, 69 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1275 GRUR 2012, 1275 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1482 MDR 2012, 1482 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 314 NJW 2013, 314 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2013, Seite: 57 WRP 2013, 57
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Dokument-Nr. 14685
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