Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2000
- I ZR 21/98 -
BGH zur Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Bekannter oder berühmter Marke wird weitergehender Schutz gegen Verwechslungen zuerkannt als Marke mit nur "normaler" Kennzeichnungskraft
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob die für Sporttextilien markenrechtlich geschützte Drei-Streifen-Kennzeichnung von Adidas durch den Vertrieb von Freizeittextilien verletzt wird, die an den Seitennähten mit zwei farblich zum Untergrund kontrastierenden parallel verlaufenden Streifen versehen sind.
Für die drei Streifen von Adidas besteht seit Jahrzehnten markenrechtlicher Schutz. Im Streitfall hatte ein europaweit tätiges Textilunternehmen Freizeittextilien (Jacke, Hose, Rock) angeboten, die zwei weiße Streifen auf schwarzem Grund aufwiesen. Adidas sah hierin eine Verletzung ihrer Drei-Streifen-Kennzeichnung und verlangte Unterlassung und Schadensersatz.
LG und OLG verneinen Verwechslungsgefahr mit Drei-Streifen-Kennzeichnung von Adidas
Das Oberlandesgericht hat, wie schon das Landgericht, die Klage im wesentlichen abgewiesen und eine Verurteilung nur hinsichtlich eines Bekleidungsstücks mit zwei breiten und einem schmaleren Streifen ausgesprochen. Es hat im übrigen eine
BGH weist Sache zurück an Berufungsgericht
Der Bundesgerichtshof hat - soweit die Klage abgewiesen worden ist - das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren tatsächlichen Aufklärung und zur erneuten Beurteilung der
OLG trifft nach Auffassung des BGH keine ausreichenden Feststellungen zum Grad der Bekanntheit oder Berühmtheit der Marke
Hierfür war unter anderem maßgebend, dass die markenrechtliche
OLG muss Frage der Verwechslungsgefahr erneut beurteilen
Das Oberlandesgericht wird nunmehr die Bekanntheit der Drei-Streifen-Kennzeichnung zu ermitteln und unter Heranziehung des Gesamteindrucks der Kennzeichnungen die Frage der
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Jahrgang: 2001, Seite: 158 GRUR 2001, 158 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2001, Seite: 44 WRP 2001, 44
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12727
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12727
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.