Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012
- I ZB 48/12 -
Filesharing: Auskunftsanspruch über Zuordnung einer IP-Adresse setzt kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus
BGH bestätigt seine Rechtsprechung
Der Anspruch eines Rechteinhabers gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft derjenigen Nutzer, denen zurzeit einer Urheberrechtsverletzung die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war, setzt kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es vor allem um den Anspruch eines Rechteinhabers gegenüber einem
Auskunftsanspruch gegenüber Dritten setzt kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus
Der Bundesgerichtshof verwies auf seine "Alles kann besser werden"-Entscheidung (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11) und verneinte die Voraussetzung eines gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.02.2011
[Aktenzeichen: 227 O 37/11] - Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10.04.2012
[Aktenzeichen: 6 W 5/12]
- "Filesharing": Angebot einer Datei auf einer Online-Tauschbörse kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 26.07.2011
[Aktenzeichen: 29 W 1268/11]) - "Filesharing": Auskunftsanspruch des Rechteinhabers setzt gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.10.2008
[Aktenzeichen: 6 Wx 2/08])
Jahrgang: 2013, Seite: 465 CR 2013, 465 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2013, Seite: 536 GRUR 2013, 536 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 328 K&R 2013, 328 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 751 NJW-RR 2013, 751
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16286
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16286
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.