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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.10.2008
- I ZB 48/07 -
Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung rechtfertigen nicht die Löschung einer Marke - BGH hebt Löschung der Marke "POST" auf
Bundespatentgericht muss erneut entscheiden
Der Streit um die Marke "Post" geht weiter. Der Schutz der Marke bleibt bestehen zunächst weiter bestehen. Dies entschied dar Bundesgerichtshof. Er gab einer Beschwerde der Deutschen Post gegen die Löschung der im Jahr 2003 eingetragenen Marke statt und verwies die Sache an das Bundespatentgericht zurück. Dies muss nun erneut überprüfen, ob die Marke "Post" eine so genannte Verkehrsdurchsetzung erreicht hat.
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Deutsches Patent- und Markenamt gab Löschungsanträgen statt
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Löschungsanträgen stattgegeben und die Löschung der
BGH: Bezeichnung "Post" ist beschreibende Sachangabe
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BGH: Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung rechtfertigen nicht die Löschung
Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass allein Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung die Löschung nicht rechtfertigen könnten. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 196/08 des BGH vom 24.10.2008
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Dokument-Nr. 6893
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