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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.08.2021
- 4 StR 439/20 -
BGH bestätigt Urteil zu Betrug bei vermittelten Führerscheinen
BGH weist Sache an das Landgericht zurück
Der Bundesgerichtshof hat über die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold entschieden, das ihn wegen Betrugs in 37 Fällen und versuchten Betrugs in neun Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des LG bot der Angeklagte im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis Anfang 2018 über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrerlaubnissen gegen eine "Gebühr" von 1.200 Euro an. Dabei verschleierte er gegenüber den Kunden aus Deutschland, dass eine englische
Mehrere Betrugstaten bereits verjährt
Die Revision des Angeklagten hat zu einer Teileinstellung des Verfahrens geführt, weil mehrere Betrugstaten aus den Jahren 2012 und 2013 verjährt sind. Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben und die Sache zur Festsetzung einer neuen Gesamtstrafe für die verbleibenden Betrugstaten an das Landgericht zurückverwiesen. Im Übrigen war die Revision erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30669
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