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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.02.2017
- 4 StR 422/15 -
BGH zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Cannabiswirkung
Schlussfolgerungen der Tatrichter bei THC-Konzentration im Blut
Ein Tatrichter kann auch in Fällen, in denen eine Kraftfahrzeugfahrt nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem vorausgegangenem Cannabiskonsum erfolgt, allein aus der Feststellung der entsprechenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten schließen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zwischen den Oberlandesgerichten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden
BGH: Kraftfahrer vor Fahrtantritt zur Selbstprüfung verpflichtet
Auf Vorlage des Oberlandesgerichts Oldenburg hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Amtsgericht Lingen, Urteil vom 27.03.2015
[Aktenzeichen: 22 OWi (144 Js 83029/14) 14/15] - Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 04.08.2015
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 142/15]
- Cannabiskonsum: THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum schließt Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aus
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2017
[Aktenzeichen: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16]) - Autofahrt nach Cannabiskonsum rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 12.02.2015
[Aktenzeichen: 3 L 110/15.NW]) - Nachweis von Cannabis-Konsum allein genügt nicht für Fahrverbot
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2004
[Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03])
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Dokument-Nr. 24078
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