wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
3 StR 441/20 -

Urteil im NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit insgesamt rechtskräftig

Verfahrens­beanstandung genügt mangels Tatsachenvortrags den gesetzlichen Formanforderungen nicht

Die Verurteilung des Angeklagten André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Von vier weiteren Vorwürfen - der Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit Herbeiführen einer schweren Spreng­stoff­explosion, der zweifachen Beihilfe zum Raub sowie der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - hat das OLG ihn freigesprochen. Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt diesen betreffend Revision eingelegt.

Nach den vom Oberlandesgericht zur Verurteilung des Angeklagten getroffenen Feststellungen verschaffte er der aus Böhnhardt, Mundlos und der - mittlerweile rechtskräftig verurteilten - Mitangeklagten Beate Z. bestehenden terroristischen Vereinigung NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund") in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils zwei für ein Jahr gültige Bahncards der Deutschen Bahn, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt, indes mit Lichtbildern von Böhnhardt und Z. versehen waren. Der Angeklagte hielt es zu diesen Zeitpunkten für möglich und nahm es hin, dass sich das abgetarnt im Untergrund lebende Trio zu einer Vereinigung verbunden hatte, deren Zwecke und Tätigkeit auf die Begehung von Tötungsdelikten und Sprengstoffanschlägen gerichtet waren. Wie ihm bekannt war, ermöglichten die Bahncards den beiden Begünstigten nicht nur, zu einem herabgesetzten Preis Bahnfahrkarten zu kaufen, sondern auch, sich behelfsmäßig unter falscher Identität auszuweisen.

BGH bestätigt höchstrichterliche Rechtsprechung zum gebotenen Umfang der Darstellung der Beweiswürdigung

Der BGH hat beide Rechtsmittel verworfen. Die Verfahrensbeanstandung des Angeklagten hat mangels Tatsachenvortrags bereits den gesetzlichen Formanforderungen nicht genügt (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). Die materiellrechtliche Nachprüfung des schriftlichen Urteils, die auf die von beiden Revisionsführern erhobenen Sachrügen geboten war, hat, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, keinen ihn benachteiligenden Rechtsfehler, soweit er freigesprochen worden ist, keinen ihn begünstigenden Rechtsfehler ergeben (§ 337 StPO). Im Zentrum dieser Prüfung hat dabei die tatrichterliche Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite gestanden. Soweit der Generalbundesanwalt insoweit verschiedentlich weitere Erörterungen in den Gründen des angefochtenen Urteils vermisst und deshalb revisionsrechtlich beachtliche Lücken moniert hat, hat der BGH unter anderem die höchstrichterliche Rechtsprechung zum gebotenen Umfang der Darstellung der Beweiswürdigung bestätigt. Hiernach gilt:

Exzessive Erörterung würde Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte übersteigen

Zwar verpflichtet § 261 StPO das Tatgericht, alle festgestellten Tatumstände und Beweisergebnisse, soweit sie für oder gegen den Angeklagten sprechen können oder beide Möglichkeiten zulassen, einer umfassenden Würdigung zu unterziehen; diese ist in den Urteilsgründen darzulegen. Die Darstellung kann jedoch ihrer Natur nach nicht in dem Sinne erschöpfend sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden. Eine solche exzessive Erörterung würde die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte übersteigen, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte. Sie ist daher von Rechts wegen nicht zu verlangen.

Ausreichend sind Angabe des für die Entscheidung Wesentlichen

Ausreichend ist die Angabe des für die Entscheidung Wesentlichen. Die Urteilsgründe müssen deutlich machen, dass das Tatgericht naheliegende erhebliche Beweistatsachen nicht übersehen oder unvertretbar gewertet hat. Aus einzelnen tatsächlich bestehenden oder denkbaren Lücken der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, das Tatgericht habe nach den sonstigen Urteilsgründen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht. Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: NSU | terroristische Vereinigung | Terrororganisation | Unterstützung | Urteil | Urteile

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31185 Dokument-Nr. 31185

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31185

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?