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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.08.2014
- 2 StR 172/14 -
Verurteilung wegen versuchten Mordes nach Angriff auf Polizeibeamten in Zivil rechtskräftig
Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht waren erfüllt
Die Revision eines Angeklagten gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Limburg ist damit rechtskräftig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach den Feststellungen war der Angeklagte zusammen mit seiner Lebensgefährtin in der Limburger Innenstadt unterwegs, als eine der Töchter des Angeklagten mit ihrer siebenjährigen Halbschwester E. in Streit geriet. Der Angeklagte versetzte beiden Kindern mit der flachen Hand Schläge ins Gesicht. Der sich zufällig in der Nähe befindliche Nebenkläger, ein
Nebenkläger erleidet durch tritte mehrere Frakturen im Kopfbereich
Um seine drohende Identifizierung und Bestrafung wegen der vorherigen
Das Landgericht hat den Angeklagten u.a. wegen versuchten Mordes zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 10.01.2014
[Aktenzeichen: 2 Ks 3 Js 10275/13]
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Dokument-Nr. 18657
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