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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.09.2013
- 1 StR 162/13 -
Anwaltliches Mahnschreiben für betrügerischeres Geschäftsmodell kann strafbare Nötigung darstellen
Androhung einer Strafanzeige begründet Strafbarkeit wegen Nötigung
Unterstützt ein Anwalt mit Hilfe von Mahnschreiben ein betrügerisches Geschäftsmodell, so kann er sich wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar machen, wenn in dem Schreiben im Fall einer Nichtzahlung der angeblichen Forderung die Erstattung einer Strafanzeige angedroht wird und wenn der Anwalt zumindest Zweifel an der Berechtigung der Forderung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 wurde ein
Strafbarkeit wegen Nötigung bestand
Der Bundesgerichtshof bejahte eine
Anwalt drohte mit Strafanzeige
Der Anwalt habe durch die Formulierung, sein Mandant behalte sich die Erstattung einer Strafanzeige vor, nicht nur gewarnt, so der Bundesgerichtshof weiter. Denn insofern sei zu berücksichtigen gewesen, dass er in dem
Nötigung war verwerflich
Dass die Eintreibung von nicht berechtigten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/BRAK-Mitt 2014, 47/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 560 AnwBl 2014, 560 | Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt)
Jahrgang: 2014, Seite: 47 BRAK-Mitt 2014, 47 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 401 NJW 2014, 401 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2014, Seite: 149 NStZ 2014, 149
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Dokument-Nr. 17723
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