Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.05.2012
- X R 3/11 -
Schulgeld für schweizer Privatschule nicht als Sonderausgaben abzugsfähig
Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen nur für Privatschulen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum möglich
In Deutschland lebende Eltern können das Schulgeld, das sie für den Schulbesuch ihres Kindes an eine schweizerische Privatschule zahlen, nicht als Sonderausgabe abziehen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in zwei Urteilen vom 11. September 2007 entschieden, dass es gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn ein Staat Schuldgeldzahlungen an inländische Schulen zum Sonderausgabenabzug zulässt, Zahlungen an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten jedoch nicht. Daraufhin hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2794) rückwirkend die Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen für in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Privatschulen eingeführt.
Kein Sonderausgabenabzug: Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR
Diese Neuregelung gilt jedoch nicht für schweizerische Privatschulen, da die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2011
[Aktenzeichen: X R 48/09]) - Schulgeld für Schulbesuch im nichteuropäischen Ausland nur bei Besuch anerkannter "Deutscher Schule" als Sonderausgaben steuermindernd zu berücksichtigen
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2010
[Aktenzeichen: 5 K 1010/10]) - Schulgeld für ausländische Schule in deutscher Steuererklärung abzugsfähig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.09.2007
[Aktenzeichen: C-76/05, C- 318/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13656
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13656
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.