Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.03.2007
- VIII R 62/05 -
Gutachtenkosten aufgrund der Anschaffung von GmbH-Anteilen sind Anschaffungsnebenkosten
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen fortentwickelt.
Im Anschluss an das BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 hat der VIII. Senat entschieden, dass Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, keine sofort abziehbaren Werbungskosten sondern Anschaffungsnebenkosten sind, sofern sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt.
Im Streitfall hatte sich der nichtselbständig tätige Kläger bereits konkret zum Erwerb bestimmter GmbH-Geschäftsanteile entschlossen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten bei einer Unternehmensberatung in Auftrag gegeben (sog. "due diligence"), um u.a. eine objektive Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis der Anteile und dessen Festlegung zu schaffen, was auch von der zur Finanzierung des Anteilserwerbs eingeschalteten Bank verlangt wurde. Der Auffassung des Klägers, bei den Gutachtenkosten handele es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, folgte der Bundesfinanzhof nicht, sondern beurteilte die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs der GmbH-Geschäftsanteile.
Werbung
HGB § 255
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 2
Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (Anschluss an Senatsurteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/07 des BFH vom 06.06.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4344
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4344
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.