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Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.06.2012
- VIII R 22/09 -
BFH zur steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung bei einem Steuerberater
Auch bei Fortsetzung der Steuerberatertätigkeit an anderem Standort kann steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vorliegen
Veräußert ein Steuerberater ein Beratungsbüro (bestehend aus dem zu diesem Büro gehörenden Mandantenstamm, der sachlichen und personellen Ausstattung), kann eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vorliegen, auch wenn der Steuerberater seine Tätigkeit in einem anderen Büro fortsetzt. Das entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein
Fehlende vollständige räumliche Trennung zwischen beiden Teilbetrieben kann mitunter unbeachtlich bleiben
Der Bundesfinanzhof hatte in der Vergangenheit geurteilt, bei einem Freiberufler komme eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung nur in zwei Fallgruppen in Betracht. Entweder müsse eine von zwei verschiedenartigen Tätigkeiten vollständig aufgegeben werden oder es müsse - bei gleichartigen Tätigkeiten - die Tätigkeit in einem von mehreren räumlich abgegrenzten Wirkungskreisen zumindest vorübergehend vollständig eingestellt werden. Im Streitfall überschnitten sich die räumlichen Wirkungskreise der beiden nah beieinander liegenden Steuerberatungsbüros. Hiervon ausgehend, hat der Bundesfinanzhof nun die erforderliche Selbständigkeit des veräußerten Vermögensteils (Teilbetriebs) über die bisherige Rechtsprechung hinaus auch dann für möglich gehalten, wenn der veräußerte Teilbetrieb in seinem ursprünglich beim Erwerb vorhandenen Zuschnitt bis zu seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 14145
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