wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.09.2007
VII R 28/06 -

Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel geäußert, ob einem Landwirt die auf einem Hof erzeugte Milch als eigene Milcherzeugung zugerechnet werden kann, wenn er Stall und Herde nur kurzzeitig gepachtet hat und er das wirtschaftliche Risiko der Milcherzeugung nicht trägt.

Landwirte in der Europäischen Gemeinschaft werden mit einer hohen Abgabe belegt, wenn sie in einem Jahreszeitraum (dem sog. Milchwirtschaftsjahr) insgesamt mehr Milch an ihre Molkerei liefern, als der ihrem Betrieb staatlich zugeteilten sog. Referenzmenge entspricht. Die Referenzmenge verkörpert das Recht zur abgabenfreien Milchproduktion- und Lieferung. Es kann grundsätzlich nur durch Zukauf solcher Produktionsrechte in einem staatlich reglementierten Verfahren (einer Art Referenzmengen-Börse) vergrößert werden. Fehlt dem Landwirt dafür die Kapitalkraft oder will er eine vorübergehende Überproduktion abdecken, wird er unter Umständen einen Ausweg vor der ihm sonst drohenden Milchabgabe darin suchen, dass er seine Kühe und ggf. die Milchproduktionsanlagen wie z.B. den Stall an einen anderen Bauern, dessen Betrieb über eine durch die eigene Milchproduktion nicht genutzte Referenzmenge verfügt, für einen Teil des Milchwirtschaftsjahres verpachtet. Dabei wird oftmals verabredet, dass der betreffende Landwirt weiterhin die Kuhherde - im Auftrag des Pächters - betreut.

Der Bundesfinanzhof, der sich mit den Voraussetzungen für die abgabenrechtliche Anerkennung solcher Vertragskonstruktionen bereits mehrfach befasst hat, hatte jetzt über den Fall eines Milchbauern zu entscheiden, der für sieben aufeinanderfolgende Jahre für jeweils einen und drei Monate mit zwei weit entfernt wohnenden Bauern solche Verträge abgeschlossen hat. Das zuständige Hauptzollamt will diese Verträge jedoch nicht anerkennen und die in den betreffenden Monaten erzeugte und gelieferte Milch deshalb dem Eigentümer des Betriebes zurechnen, den es wegen Überlieferung seiner betrieblichen Referenzmenge mit einer entsprechenden Abgabe belegt hat.

Vor einer abschließenden Entscheidung über den Fall, die unter Umständen die Vorlage dieser Zweifelsfrage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft erforderlich machen könnte, muss aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erst einmal durch das Finanzgericht zweifelsfrei geklärt werden, ob überhaupt zwischen dem Milchbauern und den Pächtern über die Erledigung der täglichen Arbeit auf dem Hof durch jenen auch in den Pachtzeiten vertragliche Vereinbarungen geschlossen worden sind und ob nicht schon nach deren Inhalt unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse die Pächter nicht als Milcherzeuger angesehen werden können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 101/07 des BFH vom 21.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Abgabenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abgabenbescheid | Landwirtschaft

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5199 Dokument-Nr. 5199

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5199

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung