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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.2010
- VII R 22/09 -
Finanzamt kann vom Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück bestellten Dienstbarkeiten anfechten
Vorgehen des Finanzamts bei Einräumen eines Nießbrauchsrechts am eigenen Grundstück durch Vollstreckungsschuldner zulässig
Bestellt sich ein Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht, kann das Finanzamt im Wege der Gläubigeranfechtung vorgehen. Die Anfechtung bewirkt, dass das Finanzamt einen Anspruch auf Vorrang seiner Rechte bei der Zwangsvollstreckung in das Grundstück geltend machen kann. Dies entschied das Bundesfinanzgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Vollstreckungsschuldnerin mit ihren Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und dieser mehrere Grundstücke übertragen. In den notariellen Verträgen hatte sie sich jeweils den
Für sich selbst bestellte Rechte am eigenen Grundstück nicht anfechtungsfest
Der Bundesfinanzhof gab, anders als die Vorinstanz, dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof
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Dokument-Nr. 9847
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