Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2014
- VI R 82/13 -
Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax übermittelt werden
Erfordernis der Schriftlichkeit wird auch bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax gewahrt
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls erzielte im Streitjahr 2007 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Über den Inhalt der von ihrer Steuerberaterin erstellten Einkommensteuererklärung 2007 hatte sich die Klägerin ausschließlich telefonisch informiert und das ihr zugefaxte Deckblatt der Erklärung unterschrieben. Die Steuerberaterin übermittelte dem
Für die Einkommensteuererklärung gelten gleiche Voraussetzungen wie für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Entscheidung des Finanzgerichts. Eine Einkommensteuererklärung kann danach auch wirksam per
Steuerpflichtiger übernimmt mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift Verantwortung
Dabei ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Erklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Denn mit der auf der Erklärung geleisteten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Klageerhebung per E-Mail ohne elektronische Signatur zwar nicht formgerecht, aber Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012
[Aktenzeichen: 6 K 1736/10]) - Kündigungsschutzklage per Fax muss Unterschrift enthalten - Versehentliches Nicht-Mit-Faxen der Unterschrift unter der Klage führt zur Unwirksamkeit der Klage
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2010
[Aktenzeichen: 6 Sa 103/10])
Jahrgang: 2015, Seite: 575 NJW 2015, 575
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20427
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20427
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.