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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2019
- VI R 8/18 -
Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar
Durch einen Wegeunfall verursachten Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst
Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten
BFH: Unfallkosten als Werbekosten absetzbar
Der BFH erkannte die unfallbedingten
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden sind von Abgeltungswirkung nicht erfasst
Andere Aufwendungen, insbesondere Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2020
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28580
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