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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
- VI R 29/13 -
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung
Reparaturaufwendungen sind nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten einer Falschbetankung, durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.
Der abhängig beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Jahr 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragte er neben der
BFH: Auch außergewöhnliche Aufwendungen sind durch Entfernungspauschale abgegolten
Der Bundesfinanzhof hob die Vorentscheidung des Finanzgerichts auf und entschied, dass die Reparaturaufwendungen nicht als Werbungskosten neben der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 18388
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