Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.08.2009
- V R 32/08 -
Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit
Rechtsprechungsänderung: Bundesfinanzhof gibt ältere anderslautende Beurteilung auf
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank e.G. ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und deshalb nicht nach § 4 Nr. 26 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Kläger war - neben seiner selbständigen Tätigkeit als Versicherungskaufmann -
Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht ehrenamtlich
Die
Werbung
UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1, § 2, § 4 Nr. 26
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank ist nicht ehrenamtlich i.S. des § 4 Nr. 26 UStG (Änderung der Rechtsprechung).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2009
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8541
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8541
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.