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Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.04.2014
- IV R 25/11 -
BFH zur Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen unzureichender Mitwirkung bei einer Außenprüfung
Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € festsetzbar
Das Finanzamt (FA) darf auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Das FA kann gegen den Steuerpflichtigen ein
Hohe Anforderungen an Ermessungsentscheidung zu stellen
Mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
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Dokument-Nr. 18656
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