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Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.02.2015
- III R 9/13 -
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Bei Meldung des Kindes in Wohnung des Alleinerziehenden ist Haushaltszugehörigkeit unwiderlegbar zu vermuten
Anspruch auf Entlastungsbetrag kann auch bestehen, wenn Kind tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2010 verwitwet und Vater einer Tochter, für die ihm Kindergeld zustand. Die Tochter war zwar in der Wohnung des Vaters gemeldet. Da sie aber in einer eigenen Wohnung lebte, lehnte es das Finanzamt ab, dem Kläger den
BFH bejaht Anspruch auf Entlastungsbetrag
Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und setzte die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags fest. Nach § 24 b Abs. 1 Satz 1 EStG können alleinstehende Steuerpflichtige einen
Bundestag beschließt Anhebung des Grundfreibetrags
Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen, wonach u.a. der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahre der Eheschließung
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.07.2011
[Aktenzeichen: 1 K 2232/06]) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.04.2010
[Aktenzeichen: III R 79/08]) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch für Wochenend- und Ferienvater
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: 7 K 7038/06 B])
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Dokument-Nr. 21237
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