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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.07.2015
- III R 33/14 -
Kein Abzug von Betriebsausgaben bei Nutzung eines Dienstwagens für Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Durch 1 %-Regelung und Übernahme sämtlicher Kosten durch Arbeitgeber entstehen auf Arbeitnehmerseite keine nachteiligen Folgen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1 %-Regelung versteuert worden ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrend erzielte als Unternehmensberater sowohl
Arbeitgeber des Klägers trug sämtliche Kosten des Pkw
Wie bereits zuvor das Finanzgericht folgte auch der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzamtes. Der Abzug von
Sachlage bei Führung eines Fahrtenbuchs möglicherweise anders zu beurteilen
Nicht zu befinden hatte der Bundesfinanzhof darüber, wie sich der Fall darstellen würde, wenn der Kläger ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 21880
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