Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.08.2012
- I R 9/11 -
Mindestbesteuerung ist nicht verfassungswidrig
Kernbereich des Verlustausgleichs durch zeitliche Streckung des Verlustvortrags nicht beeinträchtigt
Die so genannte Mindestbesteuerung gemäß § 10 d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Einkommen- und
BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit der Regelung bei Fällen mit Definitivwirkung
Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, hatte der Bundesfinanzhof in einem 2010 entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für ernstlich zweifelhaft gehalten für Fälle, in denen eine so genannte Definitivwirkung im Raum stand, also der vom Gesetzgeber lediglich beabsichtigte zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hineinzuwachsen drohte (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss v. 26.08.2010 - I B 49/10 -). Beispiele: Im Folgejahr einer
Kapitalgesellschaft kann ausgleichsfähigen Verlust wegen Mindestbesteuerung in Zukunft nicht mehr ausgleichen
Im Urteilsfall machte eine Kapitalgesellschaft mit mehr als tausend Gesellschaftern, die die Verwaltung von Vermögensanlagen betrieb, im Streitjahr 2004 geltend, dass sie den wegen der
BFH: Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof ist dem nicht gefolgt. Er hat die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH-Vorlage zur "Mindestbesteuerung" nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: 2 BvL 59/06]) - BFH äußert verfassungsrechtliche Zweifel an so genannter Mindestbesteuerung
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.08.2010
[Aktenzeichen: I B 49/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14735
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14735
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.