wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.02.1998
9 AZR 84/97 -

Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

Arbeitgeber haben bei gesundheitlichen Vorbelastungen einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen geboten und dem Arbeitgeber zumutbar ist, dann hat ein Arbeitnehmer auch einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im hier zugrundeliegenden Fall ist die Klägerin bei dem beklagten Autovermietungsunternehmen als Sachbearbeiterin in der Zentrale beschäftigt. Im Mai 1993 wies ihr die Beklagte einen Arbeitsplatz in einem nicht unterteilten Großraumbüro zu. Der Büroraum kann ausschließlich über Fenster be- und entlüftet werden. Der Arbeitsplatz der Klägerin liegt zwei bis drei Meter vom nächsten Fenster entfernt. Im Umkreis von etwa zweieinhalb bis fünf Metern um ihren Arbeitsplatz sind mindestens zwölf Arbeitnehmer der Beklagten beschäftigt, die regelmäßig während der Arbeitszeit rauchen, und zwar nach Angaben der Beklagten etwa zehn bis zwanzig Zigaretten pro Tag.

Klägerin leidet unter Atemwegserkrankung

Wegen einer chronischen Atemwegserkrankung hat die Klägerin die Beklagte um einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz gebeten und hierzu Bescheinigungen ihres Hausarztes und eines Facharztes vorgelegt.

Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers bleibt offen

Die Klägerin hat mit ihrer Klage von der Beklagten einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz verlangt. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Arbeitnehmer haben jedenfalls dann einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, wenn das im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen geboten und dem Arbeitgeber zumutbar ist.

Der Senat hat offengelassen, ob sich ein Anspruch auch aus einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zum Nichtraucherschutz in Arbeitsräumen ergibt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - Vorinstanzen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Oktober 1996 - 11 Sa 518/96 -

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ ra-online

Vorinstanzen:
  • Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 21.10.1996
    [Aktenzeichen: 11 Sa 518/96]
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.1995
    [Aktenzeichen: 3 Ca 1305/95]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 88, Seite: 63 BAGE 88, 63 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1998, Seite: 2113
BB 1998, 2113
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1999, Seite: 44
MDR 1999, 44
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1999, Seite: 162
NJW 1999, 162
 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 1998, Seite: 1231
NZA 1998, 1231

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12424 Dokument-Nr. 12424

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung