Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2005
- 9 AZR 251/04 -
Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs
Ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks (THW), der während seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, an denen er für das THW Dienst verrichten muss.
§ 3 THW Helferrechtsgesetz verbietet eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, die an Einsätzen des THW teilnehmen: "Teilnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis ... erwachsen". Ein derartiger Nachteil wäre es, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch als erfüllt ansehen könnte, obwohl der Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs zum Dienst für das THW herangezogen wurde.
Der Kläger ist beim beklagten Landkreis als technischer Angestellter beschäftigt. Er hat sich zum ehrenamtlichen Dienst im THW verpflichtet. In der Zeit vom 19. August bis 6. September 2002 gewährte ihm der beklagte Landkreis Erholungsurlaub. Während dieses Urlaubs wurde er zu einem mehrtägigen Einsatz des THW einberufen. Bei diesem Einsatz gelang es, das Elbehochwasser im Landkreis Lüchow-Dannenberg einzudämmen. Der THW-Helfer beantragte anschließend bei dem beklagten Landkreis für die Dauer des Einsatzes die Nachgewährung des "ausgefallenen" Erholungsurlaubs. Das wurde jedoch abgelehnt.
Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die zur Durchsetzung des Urlaubsanspruchs erhobene Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers war erfolgreich. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den beklagten Landkreis verurteilt, dem Kläger vier Urlaubstage aus dem Jahre 2002 nachzugewähren.
Werbung
Zur Vermeidung einer Benachteiligung sind die Tage, an denen ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) während der Dauer seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen. Der herangezogene Helfer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf erneute Gewährung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2005
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht (pm/pt)
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2004
[Aktenzeichen: 5 Sa 1312/03]
Jahrgang: 2006, Seite: 439 NZA 2006, 439
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 480
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil480
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.