Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2007
- 9 AZR 248/07 -
BAG: Bei Arbeitszeugnis ist Arbeitgeber an Aussagen des Zwischenzeugnisses gebunden
Auch neuer Eigentümer eines Unternehmens muss sich an Inhalt und Wortlaut eines vorhergehenden Zeugnisses halten
Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert. Dies gilt selbst dann, wenn der Betrieb zwischen der Erstellung der beiden Zeugnisse verkauft wurde und das Zwischenzeugnis noch von dem ursprünglichen Eigentümer stammt. Dies entschied das Bundesarbeitsgerichts.
Der klagende
Abweichung nur bei erheblichen Änderungen der Leistung möglich
Mit Erfolg, wie die Richter feststellten. Zwar habe der
Werbung
Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8746
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8746
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.