Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2011
- 9 AZR 189/10 -
BAG: Umfang eines Urlaubsanspruchs in Kündigungsfrist muss eindeutig festgelegt werden
Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist
Nach § 7 Abs. 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer unter Anrechnung auf dessen Urlaubsansprüche nach der Kündigung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist jedoch nach den §§ 133, 157 BGB aus Sicht des Arbeitnehmers auszulegen. Dabei muss die Erklärung für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfüllen will. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Beklagten, einem Bankunternehmen, als Angestellter mit einem jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen beschäftigt. Mit Schreiben vom 13. November 2006 erklärte die Beklagte die
Kläger macht weiteren Resturlaub geltend
In dem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess entschied das Arbeitsgericht mit rechtskräftigem Urteil, das Arbeitsverhältnis sei durch die
Umfang der Freistellung muss vom Arbeitgeber eindeutig formuliert sein
Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und der Klage stattgegeben. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2009
[Aktenzeichen: 11/18 Sa 1114/08]
Jahrgang: 2012, Seite: 234 MDR 2012, 234 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 3386 NJW 2011, 3386 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2011, Seite: 1032 NZA 2011, 1032
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11660
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11660
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.