wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2017
9 AZR 117/17 -

BAG: Möglicher Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers bei Raumvorgabe und zeitlich beschränkter Zur­verfügung­stellung des Raums

Große Zeitspanne der Zur­verfügung­stellung spricht aber gegen Arbeitnehmerstatus

Ein Musikschullehrer kann zwar als Arbeitnehmer anzusehen sein, wenn er aufgrund der Vorgabe eines bestimmten Raums und der zeitlich beschränkten Zur­verfügung­stellung des Raums in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht der Musikschule unterworfen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Zeitspanne derart groß ist, dass dem Lehrer ein erheblicher Spielraum verbleibt. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall arbeitete ein Musiklehrer seit dem Jahr 2004 auf Grundlage mehrerer Honorarvereinbarungen für eine Musikschule. Die jeweilige Vereinbarung war befristet auf jeweils ein Schulhalbjahr. Die Musikschule stellte dem Lehrer für den Unterricht einen Raum an drei mit ihm vereinbarten Wochentagen zur Verfügung. An diesen Tagen konnte der Musiklehrer den Raum in der Zeit von 9 bis 22 Uhr nutzen. Die tatsächlichen Unterrichtszeiten sprach der Lehrer mit den Schülern und den Eltern ab. Die Musikschule kontrollierte den Unterricht des Lehrers nicht. Als Anleitung und Hilfestellung diente ein Lehrplan des Verbands deutscher Musikschulen e.V. Der Musiklehrer meinte im Jahr 2016, dass mit ihm ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Er sei zumindest in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht der Musikschule unterworfen, da ihm nur zu bestimmten Zeiten bestimmte Räume in der Musikschule zur Verfügung stehen. Er könne daher seine Arbeitszeit nicht frei wählen. Da die Musikschule weiterhin von einer Selbstständigkeit ausging, erhob der Musiklehrer Klage.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Arbeitsgericht Herne als auch das Landesarbeitsgericht Hamm wiesen die Klage ab. Der Musiklehrer sei nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Musiklehrers.

Bundesarbeitsgericht verneint ebenfalls Arbeitnehmerstatus des Musiklehrers

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Musiklehrers zurück. Dieser sei nicht Arbeitnehmer, sondern als freier Dienstnehmer anzusehen. Er sei insbesondere in der Gestaltung seiner Arbeitszeit weitestgehend frei von Weisungen der Musikschule.

Freie Gestaltung der Arbeitszeit trotz Vorgabe von Räumen und Zeiten

Der Arbeitszeitsouveränität des Musiklehrers stehe nicht entgegen, so das Bundesarbeitsgericht, dass die Musikschule lediglich an drei festen Tagen in der Woche einen Unterrichtsraum zur Verfügung stelle. Zwar könne die Anordnung, eine Tätigkeit nur in bestimmten Räumen zu verrichten, und einer nur zeitlich beschränkten Zurverfügungstellung dieser Räumlichkeiten eine zeitliche Weisungsgebundenheit liegen. Dies sei aber nicht anzunehmen, wenn die Zeitspanne so bemessen sei, dass dem Mitarbeiter ein erheblicher Spielraum verbleibe. So lag der Fall hier. Dem Musiklehrer stand an den drei Tagen der Raum in der Zeit von 9 bis 22 Uhr zur Verfügung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 02.06.2016
    [Aktenzeichen: 4 Ca 388/16]
  • Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 08.12.2016
    [Aktenzeichen: 11 Sa 866/16]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 826
BB 2018, 826
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1194
NJW 2018, 1194
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 210
NJW-Spezial 2018, 210
 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 448
NZA 2018, 448

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26077 Dokument-Nr. 26077

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26077

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung