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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2012
8 AZR 683/11 -

Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters geht nicht auf Erwerber der verwalteten Immobilie über

Von einer Hausverwaltung betreutes Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar

Ein von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar, sondern ist das Objekt der Verwaltungs­tätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücks­verwaltung betrauten Arbeitnehmer der Haus­verwaltungs­gesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der A. KG als technisch-kaufmännischer Sachbearbeiter beschäftigt. Einziges Betätigungsfeld der KG war die Verwaltung eines ihr gehörenden Büro- und Geschäftshauses in M. Die beklagte Stadt M. war Hauptmieterin des Gebäudes.

Kläger macht Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die Stadt im Wege eines Betriebsübergangs geltend

Im Jahr 2010 erwarb sie diese Immobilie, welche den einzigen Grundbesitz der A. KG darstellte. Nach dieser Grundstücksveräußerung wurde die A. KG liquidiert. Der Kläger macht geltend, sein Arbeitsverhältnis sei im Wege eines Betriebsübergangs auf die Stadt M. übergegangen. Der Klage auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis mit dieser fortbesteht, hat das Arbeitsgericht stattgegeben. Die Berufung der beklagten Stadt hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Keine Übernahme des Arbeitsverhältnisses durch Erwerb des Grundstücks

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Betriebszweck der A. KG sei einzig die Verwaltung der in ihrem Eigentum stehenden Immobilie in M. und demnach ein Dienstleistungsbetrieb gewesen. Diesen habe die beklagte Stadt M. nicht dadurch übernommen, indem sie lediglich das von der A. KG verwaltete Grundstück erworben hat.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.07.2011
    [Aktenzeichen: 4 Sa 442/10]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2013, Seite: 1419
DB 2013, 1419
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2379
NJW 2013, 2379
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 274
NJW-Spezial 2013, 274

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Dokument-Nr.: 14641 Dokument-Nr. 14641

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