wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.07.2005
8 AZR 392/04 -

Befristete Entsendung ins Ausland und Betriebsübergang

Bringen die Parteien ein Arbeitsverhältnis im Inland für die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber zur Entsendung ins Ausland zum Ruhen, so leben die Rechte und Pflichten aus dem Ursprungsarbeitsverhältnis nach Fristablauf wieder auf. War dieses Arbeitsverhältnis einem inzwischen auf einen Betriebserwerber übergegangenen Betriebsteil zugeordnet, so ist der Betriebserwerber nach Auslaufen des Auslandsarbeitsverhältnisses alleiniger Arbeitgeber. Die Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses ist wirksam, wenn sie dazu dient, die deutsche Sozialversicherung gemäß § 4 SGB IV zu erhalten.

Der Kläger war seit 1992 bei der Beklagten in deren Erdölraffinerie E. in L., Deutschland beschäftigt. Auf Grund einer im Juli 1998 zwischen den Parteien abgeschlossenen "Entsendungsvereinbarung" wurde der Kläger ab dem 1. Oktober 1998 befristet für die Dauer von vier Jahren für die Beklagte in Libyen tätig. Ende 1999/Anfang 2000 veräußerte die Beklagte die Erdölraffinerie E. an die V., die diese Anfang 2001 wiederum an die E. GmbH verkaufte. Die Beklagte teilte dem Kläger mit, dass seine Entsendung mit Ablauf des 27. September 2002 ende und sein Arbeitsverhältnis ab dem 28. September 2002 bei der E. GmbH auflebe. Eine Weiterbeschäftigung des Klägers in Libyen lehnte die Beklagte ab. Der Kläger, der nach dem Fristablauf wieder seine Tätigkeit in der Erdölraffinerie E. in L. aufgenommen hatte, hat die Feststellung des Fortbestands seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten und seine Weiterbeschäftigung in Libyen verlangt. Er hat die Auffassung vertreten, neben dem Arbeitsverhältnis mit der E. GmbH bestehe auf Grund des mit der Beklagten abgeschlossenen "Entsendungsvertrags" ein weiteres Arbeitsverhältnis zu jener, das nicht automatisch mit Ablauf des vereinbarten Entsendungszeitraumes geendet habe. Die Beklagte hat gemeint, das Arbeitsverhältnis bestehe nur zur E. GmbH, da der Kläger im Inland der Erdölraffinerie in L. zugeordnet gewesen sei. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. März 2004 - 16 Sa 1377/03 -

Vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juli 2005 - 8 AZR 393/04 -

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44/05 des BAG vom 14.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 710 Dokument-Nr. 710

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil710

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung