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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014
- 8 AZR 1010/13 -
BAG: Erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung eines Werbefilms mit einem Arbeitnehmer erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Widerruf der Einwilligung bedarf eines Grundes
Hat ein Arbeitnehmer in die Veröffentlichung eines Werbefilms, in dem er zu sehen ist, eingewilligt, so erlischt die Einwilligung nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr bedarf es zum Widerruf der Einwilligung eines wichtigen Grundes. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2008 zeigte sich ein bei einem Unternehmen für Kälte- und Klimatechnik beschäftigter Monteur damit einverstanden, dass für einen Werbefilm zum Unternehmen
Arbeitsgericht bejahte lediglich Unterlassungsanspruch, Landesarbeitsgericht verneinte sowohl Unterlassungs- als auch Schmerzensgeldanspruch
Das Arbeitsgericht Koblenz bejahte lediglich den Unterlassungsanspruch. Auf Berufung des Monteurs und des Unternehmens verneinte das Landesarbeitsgericht sowohl den Unterlassungs- als auch den Schmerzensgeldanspruch. Es führte zur Begründung aus, dass der Monteur in die
Bundesarbeitsgericht verneinte ebenfalls Unterlassungsanspruch aufgrund Einwilligung in Filmaufnahmen
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Monteurs zurück. Ihm habe zunächst kein Anspruch auf
Kein Erlöschen der Einwilligung durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die
Kein Widerruf der Einwilligung aufgrund fehlenden Grundes
Der Monteur habe nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts die
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlender Persönlichkeitsverletzung
Da eine wirksame
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 07.12.2012
[Aktenzeichen: 4 Ca 4364/11] - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2013
[Aktenzeichen: 8 Sa 30/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 1276 BB 2015, 1276 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2015, Seite: 1296 DB 2015, 1296 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2015, Seite: 433 K&R 2015, 433 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 2140 NJW 2015, 2140 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2015, Seite: 604 NZA 2015, 604 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2015, Seite: 330 ZD 2015, 330 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2015, Seite: 604 ZUM 2015, 604
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Dokument-Nr. 21352
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