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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.11.2010
- 7 AZR 443/09 (A) -
13 befristete Arbeitsverträge in 11 Jahren – BAG legt EuGH Frage zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge vor
EuGH soll Vereinbarkeit von Vertretungsbefristung mit europäischem Unionsrecht klären
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung ersucht, ob er unter Berücksichtigung des europäischen Unionsrechts uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung zur wiederholten Befristung von Arbeitsverhältnissen in Fällen eines ständigen Vertretungsbedarfs festhalten kann.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeitnehmer zur
Missbrauch durch befristete Arbeitsverträge vermeiden
§ 5 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (Rahmenvereinbarung) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden.
13 befristete Arbeitsverträge in 11 Jahren
Die Klägerin hat sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses gewehrt. Sie war bei dem beklagten Land aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2007 als Justizangestellte im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln beschäftigt. Die befristete Beschäftigung diente jeweils der
Festeinstellung bei ständigem Vertretungsbedarf?
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung gebeten, ob es mit der Rahmenvereinbarung vereinbar ist, die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen Sachgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.05.2009
[Aktenzeichen: 4 Sa 877/08]
- BAG: Haushaltsbefristung und europäisches Unionsrecht
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.10.2010
[Aktenzeichen: 7 AZR 485/09 (A)]) - Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 2661/06]) - BAG zu Haushaltsmitteln für befristete Arbeitsverträge
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006
[Aktenzeichen: 7 AZR 419/05])
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Dokument-Nr. 10590
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