Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008
- 7 AZR 1048/06 -
BAG zum Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags: Arbeitnehmer gab den gegengezeichneten befristeten Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsaufnahme zurück
Richter: Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags wurde von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht
Es genügt dem Schriftformerfordernis für eine Befristung wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zuschickt, den der Arbeitnehmer alsbald gegengezeichnet zurückgeben soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer den Vertrag erst auf Nachfrage nach Arbeitsaufnahme an den Arbeitgeber zurückgab. Das Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags habe der Arbeitgeber von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht, urteilte das Gericht.
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter
Sachverhalt
Der Kläger war bei der Beklagten als Industriemechaniker auf Grund eines vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt. Die Beklagte übersandte dem Kläger vor Beginn des Arbeitsverhältnisses einen von ihr bereits unterzeichneten
BAG: Arbeitgeber hatte das Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht
Die Klage war in allen Instanzen erfolglos. Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/08 des BAG vom 16.04.2008
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2006
[Aktenzeichen: 4 Sa 28/06]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5920
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5920
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.