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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2015
- 6 AZR 457/14 -
Kündigungsbegründung "inzwischen pensionsberechtigt": Altersdiskriminierende Kündigung ist auch im Kleinbetrieb unzulässig
Benutzung des Begriffs "Pensionsberechtigung" lässt eine Altersdiskriminierung vermuten
Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam.
Die am 20. Januar 1950 geborene Klägerin war bei der beklagten Gemeinschaftspraxis seit dem 16. Dezember 1991 als
Klägerin sei "inzwischen pensionsberechtigt"
Die Gesellschafter der Beklagten kündigten ihr Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24. Mai 2013 zum 31. Dezember 2013 wegen Veränderungen im Laborbereich, welche eine Umstrukturierung der Praxis erforderten. Dabei führten sie an, die Klägerin sei „inzwischen pensionsberechtigt“. Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Wirksamkeit der
Das Kündigungsschreiben lasse eine Benachteiligung wegen ihres Alters vermuten. Nach Darstellung der Beklagten sollte die
Bundesarbeitsgericht bejaht Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2015
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht (pm)
- Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.2014
[Aktenzeichen: 3 Sa 695/13]
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Dokument-Nr. 21345
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