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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2010
- 3 AZR 334/06 -
BAG: Arbeitnehmer behält Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung bei Verkauf eines Betriebes in der Insolvenz
Arbeitsverhältnis endet nicht bei Betriebsübergang
Geht ein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht, kann der Insolvenzverwalter die Rechte aus einer zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung nicht in Anspruch nehmen bzw. den Rückkaufswert nicht zur Masse hinzuziehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Endet ein Arbeitsverhältnis, das in der
Verwalter kann Rechte aus Versicherungsvertrag nicht in Anspruch nehmen
Die zur Durchführung einer betrieblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2006
[Aktenzeichen: 3 Sa 2064/05]
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Dokument-Nr. 9800
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