wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Springe direkt: zum Suchformular | zu den Monatslisten | zu den Anwaltsempfehlungen | zum Inhaltsbereich

Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
fehlertoleranteUrteilssuche
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:


Kostenlose Urteile (aktuelle Urteile für jedermann)

http://www.kostenlose-urteile.de

das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
Wechseln Sie zu unseren aktuellsten Urteilsmeldungen

Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010

www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin




Desweiteren empfehlen wir Ihnen folgende Entscheidungen:

Es folgt zwei Suchformulare, um nach Urteilsmeldungen suchen zu können:
Urteilssuche

anhand von Aktenzeichen

Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.

anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten

Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.


Im Folgenden finden Sie Verlinkungen zu unseren Anwaltsempfehlungen:
Anwaltsempfehlungen

Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.

Logo des Deutschen Anwaltsregisters

Eine sehr komfortable Anwaltssuche

finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.

Probieren Sie es aus:

Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"

unterteilt nach Bundesländern

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.

unterteilt nach Städten

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.


Hier beginnt der eigentliche Inhalt der Seite

Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Autofahren nur mit Socken - Bußgeld?

Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers

Das Lenken eines Kraftfahrzeugs nur mit Socken und ohne Schuhe stellt keine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Werbung

Im Fall stoppte die Polizei einen Fahrer, der mit seinem LKW mit Anhänger auf der Autobahn unterwegs war. Er hatte dabei kein Schuhwerk an. Er fuhr mit Socken. Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte den LKW-Fahrer zu einer Geldbuße von 50,- EUR. Durch sein Verhalten habe der Mann eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit nach §§ 23 Abs. 1, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG begangen, führte das Amtsgericht aus.

Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf. Die Bamberger Richter konnten keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 StVO ausmachen. Ein Verstoß gegen Satz 1 käme von vornherein nicht in Betracht, weil nicht das Gehör oder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt waren. Auch Satz 2 scheide aus. Danach müsse der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass die Ladung und die Besetzung des Fahrzeugs vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit durch Ladung und/oder Besetzung nicht beeinträchtigt seien.

Fahrer gehört nicht zur "Besetzung" im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO

Soweit § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO dem Fahrzeugführer die Verantwortlichkeit für die Besetzung des Fahrzeugs auferlege, können damit aber nur die Personen gemeint sein, die sich neben dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Dies sei u. a. auch § 31 Abs. 2 StVZO zu entnehmen, der für den Fahrzeughalter eindeutig zwischen seiner Verantwortung für die Eignung des Fahrzeugführers einerseits und die (Ladung und) Besetzung andererseits differenziere, den Fahrer somit nicht als Teil der Besetzung ansehe. Dementsprechend werde im Rahmen des § 23 Abs. 1 StVO die Besetzung insbesondere in den Fällen als nicht vorschriftsmäßig angesehen, in denen sie den Bestimmungen des § 21 StVO nicht entspricht und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. § 21 StVO wiederum regelt die Sorgfaltspflichten des Fahrers bei der Mitnahme anderer Personen.

§ 209 SGB VII nur für Unternehmer oder Versicherten anwendbar

Auch eine Verurteilung nach §§ 209 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 SGB VII i.V.m. §§ 44 Abs. 2, 58 und 32 der Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" (BGV D29) komme hier nicht in Betracht. Zwar hieße es in § 44 Abs. 2 BGV D29: "Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." Als Unfallverhütungsvorschrift könne § 44 Abs. 2 BGV D29 aber nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach dem SGB VII Geltung beanspruchen. Dementsprechend richte sich der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 im hier maßgeblichen Regelungsbereich über die Verweisung auf § 32 BGV D29 nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten. Ob der Fahrer bei seiner Fahrt am 20.09.2005 als Unternehmer oder Versicherter im Sinne des § 32 BGV D29 unterwegs war, sei nicht festgestellt worden. Das Führen eines Lkw mit Anhänger sei auch im rein privaten Bereich möglich.

Verstoß gegen § 1 StVO - aber kein Unfall

Allerdings stelle das Fahren ohne Schuhe einen Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers dar (§ 1 Abs. 2 StVO), da wesentliche Fahrzeugfunktionen über Pedale mit Fußkontakt gesteuert würden, könne das Fahren ohne (oder mit ungeeignetem) Schuhwerk infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Jedoch verlange § 1 Abs. 2 StVO die Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges (z.B. Unfall). Ein solcher "Erfolg" sei aber nicht eingetreten.

Daher gebe es insgesamt keine Grundlage, ein Bußgeld zu verhängen.

Diese Meldung erschien bei uns am 18.07.2007.

Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?

Quelle: ra-online (pt)


wichtiger Hinweis zum Verlinken / Zitieren

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4553

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Anmerkung der Redaktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.

Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Anwälte aus diesem Fachbereich suchen ist ganz einfach

Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!

Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.


Wir von kostenlose-urteile.de dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

Hierfür empfehlen wir Ihnen:

ANZEIGE
RA Mag. rer. pupl. Carsten Sessler, Mannheim (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht
und beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentums-
recht sowie Wirtschafts-
recht
) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Mag. rer. pupl. Carsten Sessler
ANZEIGE
RA Christian Lipfert, Potsdam (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Strafrecht und beschäftigt sich mit: Strafrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Christian Lipfert
ANZEIGE
RAin Valeska Sommer, Frankfurt am Main (beschäftigt sich mit: Familienrecht, Erbrecht und Adoptionsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwältin Valeska Sommer
ANZEIGE
RA Ottmar Gerhardt, Leipzig (beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Ottmar Gerhardt
ANZEIGE
RAin Gisela Koch, Heidenheim (beschäftigt sich mit: Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwältin Gisela Koch
ANZEIGE
RA Hans Scharpf, Frankfurt am Main (beschäftigt sich mit: öffentliches, privates, internationales Wirtschaftsrecht und Immobilienwirtschaft) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Hans Scharpf
ANZEIGE
RA Thomas Eschle, Stuttgart - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Günther Volpers, München - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Gunther Hildebrandt, Berlin - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Thomas Blume, Rosenheim - Springe zu den Details
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können Sie sich bei uns, einfach und kostengünstig, inserieren und so neue Mandanten gewinnen. Klicken Sie einfach hier!


Es folgt eine Werbeanzeige

26

 
 

URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4553.htm