wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 10.05.2012
2 Ca 198/12 -

Probezeitkündigung auch nach schwerem Arbeitsunfall gerechtfertigt

Kündigung der Berufsgenossenschaft nach schwerem Arbeitsunfall weder sittenwidrig noch treuwidrig

Eine während der Probezeit ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf keiner sozialen Rechtfertigung, solange die Wartezeit nicht abgelaufen ist und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies entschied das Arbeitsgericht Solingen.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten seit dem 19.09.2011 als Industriemechaniker in der sog. Scherenendmontage tätig. Bei einem Arbeitsunfall am 16.11.2011 wurden ihm vier Finger der rechten Hand abgetrennt. Drei Finger wurden erfolgreich reimplantiert. Die Beklagte meldete den Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.01.2012 unter Wahrung der für die Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist zum 09.02.2012.

Arbeitsgericht Solingen weist Kündigungsschutzklage ab

Der Kläger klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Solingen. Dieses wies die Klage ab.

Das Arbeitsgericht führte aus, dass die Kündigung nicht der sozialen Rechtfertigung bedurft habe, weil die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht abgelaufen war. Die Kündigung sei weder sittenwidrig (§ 138 BGB) noch treuwidrig (§ 242 BGB). Ein sachwidriges oder willkürliches Motiv der Beklagten habe der Kläger nicht darlegen können. Er habe nicht widerlegen können, dass diese bereits vor dem Arbeitsunfall aufgrund der behaupteten fehlenden Teamfähigkeit zur Kündigung entschlossen war und ihn nach dem Arbeitsunfall zunächst mit der Kündigung "verschonen" wollte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online

Nachinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf, laufendes Verfahren
    [Aktenzeichen: 14 Sa 1186/12]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14357 Dokument-Nr. 14357

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14357

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung