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Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 10.05.2012
- 2 Ca 198/12 -
Probezeitkündigung auch nach schwerem Arbeitsunfall gerechtfertigt
Kündigung der Berufsgenossenschaft nach schwerem Arbeitsunfall weder sittenwidrig noch treuwidrig
Eine während der Probezeit ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf keiner sozialen Rechtfertigung, solange die Wartezeit nicht abgelaufen ist und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies entschied das Arbeitsgericht Solingen.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten seit dem 19.09.2011 als Industriemechaniker in der sog. Scherenendmontage tätig. Bei einem
Arbeitsgericht Solingen weist Kündigungsschutzklage ab
Der Kläger klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Solingen. Dieses wies die Klage ab.
Das Arbeitsgericht führte aus, dass die Kündigung nicht der sozialen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: 14 Sa 1186/12]
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Dokument-Nr. 14357
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