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Arbeitsgericht Marburg, Urteil vom 26.09.2008
2 Ca 183/08 -

Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter nicht immer als Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer anzusehen

Größere Erfahrung älterer Mitarbeiter soll honoriert werden

Eine höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer stellt keine Altersdiskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Mit dieser Regelung werden die höhere Lebens- und Berufserfahrung der älteren Mitarbeiter und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen finanziell abgegolten. Dies hat das Arbeitsgericht Marburg entschieden.

Ein 31-jähriger Mann arbeitete im Rahmen eines Teilzeitvertrags befristet im öffentlichen Dienst. Im August 2007 vereinbarten der Arbeitgeber, das Land, und der Arbeitnehmer einen neuen befristeten Vertrag zu gleichen Konditionen. Durch ein Versehen erhielt der Angestellte nun aber die Bezüge eines 45-jährigen Angestellten, die monatlich rund 170 Euro höher lagen. Als der Fehler entdeckt wurde, forderte das Land die Rückzahlung. Der Angestellte hielt die Rückforderung für nicht gerechtfertigt und klagte unter anderem wegen Altersdiskriminierung.

Unterschiedliche Bezahlung durch legitimes Ziel gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Für die versehentlich gezahlten zu hohen Bezüge habe es keinen Rechtsgrund gegeben. Zwar stelle die Tatsache allein, dass ein älterer Arbeitnehmer für die gleiche Arbeitsleistung ein höheres Gehalt bezöge als ein jüngerer, eine Diskriminierung dar. Doch sei die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Altersgruppen angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Man wolle hiermit die größere Erfahrung der älteren Mitarbeiter honorieren. Hinzu kämen soziale Gründe, da in der Regel ältere Mitarbeiter Familie und damit höhere Kosten hätten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

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