Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006
- 22 Ca 966/06 -
Arbeitgeber kann bei Versand von Privatpost auf Firmenkosten fristlos kündigen
Vorherige Abmahnung nicht erforderlich
Wer die Frankiermaschine seines Arbeitgebers für eigene Privatbriefe nutzt, kann fristlos entlassen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im Fall schob der Kundenbetreuer eines Versicherungsunternehmens mindestens neun
Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschied. Es wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab.
Eine Kündigung sei auch dann möglich, wenn es sich nur um einzelne Briefe handele und der entsprechende Schaden für das Unternehmen gering sei. Denn das Verhalten des Arbeitnehmers verwirkliche den Straftatbestand des "Erschleichens von Leistungen" und rechtfertige daher auch ohne vorherige
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main folgt mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach kann auch der Diebstahl von geringwertigen Sachen eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2006
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3082
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3082
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.